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Präambel
Oberstes Ziel des Eisarsch 2024 ist der karitative Zweck der Veranstaltung. Alles andere ordnet sich dem unter und kann daher entsprechend den Erfordernissen und Bedingungen abgeändert werden.
Der Reinerlös des Eisarsch 2024 kommt der Organisation „Seelenpflaster“ zugute, einem Verein zur Förderung psychischer Kinder- und Jugendgesundheit in Nußdorf am Attersee.
www.verein-seelenpflaster.org
Gesegelt wird um den Eisarsch-Wanderpokal sowie eine original Eisarsch-Grafik für alle Sieger der Gewichtsklassen.
Ein weiterer Wanderpokal wird für die “Clubwertung” vergeben. Der Gewinnerclub errechnet sich aus den drei bestplatzierten Segler*innen eines bei einer MNA (Member National Authority) registrierten Clubs.
Ein weiterer Preis geht an die beste Dame sowie an den besten Herren im Feld.
Ausschreibung
OeSV EDV Nummer: 11581
Datum:
Freitag, 6. Dezember und Samstag, 7. Dezember 2024
Veranstalter:
Verein Eisarsch in Kooperation mit dem Union-Yacht-Club Attersee
Revier: Attersee
Regeln:
Die Regatta unterliegt den Regeln, die in den „Wettfahrtregeln Segeln“ (WRS) festgelegt sind.
Zusätzlich gelten die Segelanweisungen, sowie diese Ausschreibung.
Sollten die Klassenbestimmungen nicht Höherwertiges vorschreiben, so gilt ISO-Norm 12402-5 (oder gleichwertig) als Mindestanforderung für persönliche Auftriebsmittel.
Werbung:
[DP] Boote werden verpflichtet, vom Veranstalter gewählte und bereitgestellte Werbung anzubringen. Teilnehmer sind verpflichtet, vom Veranstalter gewählte und bereitgestellte Startnummern sichtbar über der Segelkleidung zu tragen.
Teilnahmeberechtigung:
International offen für alle Boote der Klasse Optimist, die den Klassenbestimmungen entsprechen und gegen Haftpflichtschäden ausreichend versichert sind.
Die Steuerleute müssen im Besitz des vom OeSV ausgestellten BFA Binnen sein oder ein gleichwertiges Dokument eines ausländischen Verbandes vorlegen können.
Das Mindestalter beträgt 20 Jahre am Tag des Starts.
Meldung und Meldeliste:
Online Meldung und Meldeliste unter: www.eisarsch.at
Meldsschluss:
Es gilt eine Mindestnennung von 20 Booten bei Meldeschluss (24. November 2024).
Wird diese Mindestanzahl nicht erreicht, so kann die Regatta abgesagt werden.
Nachmeldungen werden entgegengenommen, so sie rechtzeitig vor Ende der Registrierung einlangen.
Meldegebühr:
Bei Meldung und Zahlung des Meldegeldes bis 24. November 2024:
35 Cent / segelfertigem Kilo
Danach 45 Cent / segelfertigem Kilo
Bei Untergewichtsangabe werden bei der Abwaage vor Ort 50 Cent pro kg Gewicht nachgefordert.
Bei Übergewichtsangabe danken wir sehr herzlich für die Spende!
Die Einteilung in die Gewichtsklassen erfolgt nach bei der Registrierung gewogenem Gewicht.
Bankverbindung für Meldegeld und Spenden:
“Eisarsch”, Raiffeisenbank Attersee Süd, Bankstelle Nußdorf
IBAN: AT10 3436 3000 0008 0820 | SWIFT/BIC: RZOO AT2L363
Bitte unter Verwendungszeck immer „Meldegled für….“ oder „Spende“ angeben.
Regattabüro/Registrierung:
Freitag, 06.12.2024, 16:00 - 19:00 Uhr und am
Samstag, 07.12.2024, 8:00 bis 11:00 Uhr
Im Büro des Union-Yacht-Club Attersee
Start: Samstag, 07.12.2024, 12:12 Uhr
Segelanweisungen:
Die Segelanweisungen sind bei der Registrierung erhältlich.
Kurs: Gesegelt wird ein Kurs mit einer Dauer von ca. 60 Minuten.
Wertung: Es ist eine Wettfahrt vorgesehen.
Versicherung
Alle teilnehmenden Boote müssen eine gültige Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens € 1.500.000,– pro Veranstaltung oder dem Äquivalent davon haben.
Haftung / Bilder / Daten:
Haftung
Jeder/Jede Teilnehmer*in verpflichtet sich durch die Meldung und/oder Teilnahme die Wettfahrtregeln Segeln, die Regeln der guten, sportlichen Seemannschaft, sowie alle sonstigen für diese Veranstaltung gültigen Regeln und das Verbandsrecht der Segelverbände und die Rechtsnormen zu beachten und segelt gemäß Regel 3 WRS und der Annahme dieser Ausschreibung auf eigene Gefahr.
Die Veranstalter/Sponsoren, deren Organe und Gehilfen schließen jegliche Haftung für Schäden - welcher Art und Ursache auch immer - zu Wasser und zu Land, beispielsweise jene an Besatzung/Mannschaft, am Material und für Vermögensschäden, aus. Dieser Haftungsausschluss gilt für Schadenseintritte vor, während und nach der Veranstaltung, jedoch nicht (a) bei Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit, (b) für Personenschäden bei grober Fahrlässigkeit, (c) für Personenschäden falls ausnahmsweise § 6 Abs 1 Z 9 KSchG anzuwenden wäre.
Im gleichen Ausmaß verzichtet jeder/jede Teilnehmer*in auch auf seine/ihre Schadenersatzansprüche gegenüber allen Personen, die (a) für die Durchführung der Regatta Veranstaltung (zB Wettfahrtleiter*in) oder als Schiedsrichter*in verantwortlich sind und/oder (b) die dem Veranstalter auf dessen Wunsch oder Auftrag behilflich sind.
Die Beweislast für das leicht und grob fahrlässige Verschulden für Schäden durch unvorhersehbare und untypische Gefahren trifft den/die Teilnehmer*in.
Eine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände oder durch Dritte verursachte Schäden, sowie für unvorhersehbare oder nicht typische Schäden wird ebenfalls ausgeschlossen.
Aufnahmen in Bild, Video und Ton
Alle teilnehmenden Personen erklären sich mit Meldung und/oder Teilnahme damit einverstanden, dass von ihnen und ihren Booten/Material Aufnahmen in Bild, Video und Ton hergestellt werden und diese zur Berichterstattung über die Veranstaltung und zu ihrer - auch künftigen - Bewerbung, sowie zur Förderung der Zwecke der veranstaltenden Vereine, zeitlich unbegrenzt veröffentlicht werden dürfen.
Daten
Alle teilnehmenden Personen erklären sich mit Meldung und/oder Teilnahme damit einverstanden, dass von ihnen bekanntgegebene persönlichen Daten im Rahmen der organisatorischen Durchführung der Veranstaltung gespeichert, genutzt, und an übergeordnete Sportorganisationen weitergegeben werden dürfen.
Sonstiges
Die Organisation der Veranstaltung beginnt schon weit im Voraus. Eine Erstattung des Meldegelds oder der Anreisekosten ist nicht vorgesehen. In Ausnahmefällen und nur in dem Ausmaß, als sich der Veranstalter etwas erspart hat, wird Meldegeld ersetzt; nicht hingegen in Fällen von höherer Gewalt.
Allfällig notwendige Änderungen der Ausschreibung und sonstigen Regeln (zB Segelanweisungen) bleiben vorbehalten, werden jedoch zeitgerecht bekanntgegeben.
Sämtliche Preise, insbesondere Sach- und Erinnerungspreise, verfallen, wenn diese nicht persönlich bei der Siegerehrung abgeholt werden.
Für nicht der Sport(verbands)autonomie unterliegende Fragen, gilt das Recht der Republik Österreich. Gerichtsstand ist dabei das für <Veranstaltungsort> örtlich und sachlich zuständige Gericht.
Zusätzliche Informationen
Veranstaltungsleiter:
Michael Gilhofer
Wettfahrtleiter:
Gert Schmidleitner
Programm:
Geplant ist am Freitag und am Samstag ein volles Programm im Festzelt. Natürlich mit Essen, Trinken, Musik und Partystimmung!
Das detaillierte Programm wird rechtzeitig auf www.eisarsch.at bekanntgegeben.
Zuschauer und Festzeltbesucher sind herzlich willkommen!
Weitere Informationen:
www.eisarsch.at
info@eisarsch.at
Michael Gilhofer: +43 664 / 83 96 111
Gert Schmidleitner: +43 664 / 512 88 03